Habilitationskommission

Ein Habilitationsverfahren ist im Ablauf ähnlich einer Berufungskommission, hierbei geht es jedoch um die Erteilung einer Lehrbefugnis für ein ganz bestimmtes wissenschaftliches Fach. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis erwirbt man das Recht, Lehre in diesem Fach frei auszuüben (an jeder in- und ausländischen Universität), sowie wissenschaftliche Arbeiten (Masterarbeiten und Dissertationen) zu betreuen und zu beurteilen.

Während eines Habilitationsverfahrens werden wie bei einem Berufungsverfahren die wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikationen des Bewerbers/der Bewerberin geprüft. Nach Abschluss eines Habilitationsverfahrens erteilt das Rektorat die Lehrbefugnis. Anders als bei einer Berufung wird hier also kein Arbeitsverhältnis mit der Universität eingegangen oder begründet.

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