Richtlinie für die Verringerung des Freifach-ECTS-Ausmaßes durch ÖH-Tätigkeit

Um ECTS-Credits zu erhalten, müsst ihr dieses Formular (bzw. rechts in der Info-Box) mit euren persönlichen Daten und Eurer Funktion inkl. Zeitraum ausfüllen. Solltet ihr euch nicht sicher über die Länge bzw. genau Bezeichnung eurer Tätigkeiten sein bitten wir euch diese Felder frei zu lassen bzw. einen groben Zeitraum in der Mail/bei Renate anzugeben, damit wir sie richtig eintragen können. Die Berechnungen der ECTS werden von uns Ausgefüllt.

Die Tätigkeitet als Erstsemestrigentutor*in fäll unter "alle anderen Studienvertreter*innen". (Rechtsgrundlage § 30 Abs. 2 HSG 2014)

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung findet ihr auf der Übersichtsseite.