Auf Basis des allgemeinen Ampelsystems der TU Graz werden für die einzelnen Ampelstufen auch HTU Graz interne Maßnahmen definiert. |
Der aktuelle Status der Ampel ist auf der Homepage der TU Graz ersichtlich. |
Ampelstatus der TU Graz: |
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Bereich / Tätigkeit |
Ampelfarbe |
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Grün |
Gelb |
Orange |
Rot |
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Nutzung der StV-Räumlichkeiten |
Die Nutzung der StV-Räumlichkeiten ist unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. |
Die Nutzung der StV-Räumlichkeiten ist nur für wichtige Aufgaben im direkten Zusammenhang mit der Vertretungsarbeit unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. |
Die Nutzung der StV-Räumlichkeiten ist nur für wichtige Tätigkeiten, die nicht von Zuhause aus erbracht werden können unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. |
Die Nutzung der StV-Räumlichkeiten ist nicht gestattet. |
Nutzung des HTU-Referate- und Besprechungsraums |
Die Nutzung des HTU-Referate- und Besprechungsraums ist unter Einhaltung der Corona-Regelungen möglich. (Bitte Besprechungsraums vorab reservieren) |
Die Nutzung des HTU-Referate- und Besprechungsraums ist nur für wichtige Aufgaben im direkten Zusammenhang mit der Vertretungsarbeit unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. (Bitte Besprechungsraums vorab reservieren) |
Die Nutzung des HTU-Referate- und Besprechungsraums ist nur für wichtige Tätigkeiten, die nicht von Zuhause aus erbracht werden können unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. |
Die Nutzung des HTU-Referate- und Besprechungsraums ist nicht gestattet. |
Betrieb der Studierendenlabore |
Die Nutzung der Studierendenlabore ist unter Einhaltung der Corona-Regelungen möglich. |
Die Nutzung der Studierendenlabore ist unter Einhaltung der Corona-Regelungen und reduzierter Belegung möglich. |
Die Nutzung der Studierendenlabore ist unter Einhaltung der Corona-Regelungen für Einzelpersonen (intern) möglich. |
Die Nutzung der Studierendenlabore ist nicht gestattet. |
Abhaltung von Sitzungen, Workshops und Besprechungen |
Die Abhaltung von Sitzung, Workshops und Besprechungen ist unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. Es sind ausreichend große Räumlichkeiten zu nutzen – die entsprechende Belegung darf nicht überschritten werden. |
Die Abhaltung von Sitzung, Workshops und Besprechungen ist unter Einhaltung der Corona-Regeln und reduzierter Belegung möglich. Es sind ausreichend große Räumlichkeiten zu nutzen – die entsprechende Belegung darf nicht überschritten werden. |
Sitzung, Workshops und Besprechungen sind vorwiegend digital abzuhalten. In Kleingruppen ist unter Einhaltung der Corona-Regeln die Abhaltung möglich. |
Die Abhaltung von Sitzung, Workshops und Besprechungen ist nur digital möglich. |
Seminare (außerhalb der TU Graz) |
Von Seminaren außerhalb der TU Graz wird derzeit abgeraten. Planung nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorsitz. |
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Veranstaltungen (außerhalb der TU Graz) | Für Veranstaltunge außerhalb der TU Graz gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 6 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 12 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. | |||
Physischer Parteienverkehr |
Der physische Parteienverkehr kann unter Einhaltung der Corona-Regeln durchgeführt werden. |
Der physische Parteiverkehr ist nach Möglichkeit durch digitale Alternativen zu ersetzten. |
Der physische Parteiverkehr ist nur für zulässig, wenn die Durchführung digital nicht möglich ist. |
Der physische Parteiverkehr ist zur Gänze einzustellen. |
Beratungsgespräche |
Beratungsgespräche können unter Einhaltung der oben genannten Bestimmungen durchgeführt werden. |
Beratungsgespräche sind, wenn möglich digital durchzuführen. |
Beratungsgespräche sind ausschließlich digital durchzuführen.
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Veranstaltungen zur Information und Beratung der Studierenden (keine Feste) |
Veranstaltungen können nach Abstimmung des Sicherheitskonzeptes unter Einhaltung aller Bestimmungen der TU Graz durchgeführt werden. |
Veranstaltungen sind nur nach Abstimmung (Raumansuchen) unter Einhaltung der Regelungen der TU Graz zulässig. |
Veranstaltungen sind nur nach Abstimmung (Raumansuchen) unter Einhaltung der Regelungen der TU Graz mit maximal 30 Personen zulässig.
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Die Durchführung von Veranstaltungen in Präsenz ist nicht möglich. |
Feiern |
Ausschließlich interne Feiern nach Genehmigung durch den Vorsitz der HTU Graz, unter Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsregeln. |
Feste und Feiern an der TU Graz sind nicht möglich. |
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Erstsemestrigen-tutorien |
Durchführung der Erstsemestrigen-Tutorien ist gemäß der Empfehlungen am Campus der TU Graz möglich. |
Erstsemestrigen-Tutorien sind nach Möglichkeit auf digitale Abhaltung umzustellen. |
Die Durchführung der Erstsemestrigen-Tutorien ist ausschließlich digital möglich. |
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Proben (Theater, Musik) |
Proben sind unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. |
Proben sind unter Einhaltung der Corona-Regeln bei reduzierter Belegung möglich. |
Proben sind nicht gestattet. |
Die Zuordnung kann gegebenenfalls an die aktuelle Situation angepasst werden. |