Intern/Wirtschaftliches/Ausgaben
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Wie weiß ich wieviel Budget meine Studienvertretung hat?

Du kannst über finanzen@htugraz.at einen aktuellen Kostenstellenauszug anfordern. 

Das Wirtschaftsreferat wird dir daraufhin die Infos über die bisheerigen Ausgaben und Einnahmen der StV sowie das aktuelle verfügbare Budget zukommen lassen.

Der Kostenstellenauszug sollte auch auf Richtigkeit kontrolliert werden, da Buchungsfehler passieren können und geplante Umsätze eventuell noch nicht berücksichtigt sind. 

Den Studienvertretungen stehen 30 % des Budgets der Hochschulvertretung zu. Auf der HTU Graz werden jedoch jedes Jahr etwa 40% für StVen budgetiert und nach Studierendenzahlen verteilt.

Welche Ausgabengrenzen gibt es?

Für jegliche Ausgaben der HTU Graz ist die Wirtschaftsreferentin/ der Wirtschaftsreferent zuständig.

Das Wirtschaftsreferat behält sich das Recht vor bei Ausgaben bis 100 € Rechnungen abzulehnen wenn sie gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen.

Also ist es sinnvoll im Zweifelsfall das Wirtschaftsreferat vor der Anschaffung zu konsultieren.

  • Ausgaben >= 100 €

Das Rechtgeschäft muss vom Wirtschaftsreferat und Vorsitzenden der Studienvertretung oder Referentinnen/Referenten freigegeben werden. Hierzu dient der Projektantrag.

  • Ausgaben >= 500 €

Ausgaben über 500 Euro müssen vom Wirtschaftsreferat freigegeben werden und es müssen im Vorfeld 3 vergleichbare Angebote von verschiedenen Firmen eingholt werden.

Die Angebote sollen in der gleichen Qualitäts-/Preisklasse sein. Die Ausgabe kann nach der Bestätigung des Wirtschaftsreferates getätigt werden. Sollten die Gründe für die Ausgabe nicht eindeutig sein, bitten wir um kurze Begründung.

Gegenstände ab 500 Euro müssen inventarisiert werden (z.B. Drucker, Kaffeemaschine, etc.). Die Inventaraufkleber müssen gut sichtbar an den Geräten angebracht werden.

  • Ausgaben >= 900 €

Diese Rechtsgeschäfte müssen vom Wirtschaftsreferat und Vorsitzenden der HTU genehmigt werden. Die Bestätigung dauert in der Regel wenige Tage, da sie nochmals gesondert durchbesprochen werden.

  • Ausgaben >= 6.000 €

Müssen im Wirtschaftsausschuss der Hochschulvertretung genehmigt werden.

  • Ausgaben >= 12.000 €

Müssen von der Hochschulvertretung im Rahmen einer Sitzung genehmigt werden. Sollten Veranstaltung einnahmen- oder ausgabenseitig diese Grenze überschreiten, bitte wir vorab eine E-Mail an das Wirtschaftsreferat mit einer Kalkulation zu schicken und einen Antrag für die Sitzung der Hochschulvertretung vorzubereiten.

Ich möchte ein Seminar veranstalten. Was muss ich beim Organisieren beachten?

Es gilt ein Satz von 120,-€ pro Person und Nacht inklusive Verpflegung (normalerweise sind das 5 Mahlzeiten an einem Wochenende) und Nächtigungsabgabe/Ortstaxe.

Normalerweise ist in diesem Preis auch ein oder mehrere Seminarräume enthalten.

Das Trainer*innenhonorar beläuft sich auf 75 € excl. USt pro Einheit á 90 Minuten.

Der Trainerin/dem Trainer darf vor der Bestätigung des Wirtschaftsreferates nicht zugesagt werden.

Für Studienvertretungen ist es möglich, dass der Weiterbildungstopf von Studienvertretungen mit einer Förderung bis zu 1.000 € beantragt wird, solange der Topf nicht ausgeschöpft ist. Die Höhe der Förderung wird von Vorsitzenden und Wirtschaftsreferat genehmigt.

Unter Veranstaltungen findest du bereits eine Checkliste für die erfolgreiche Planung für euer Seminar.

Ein Überblick über die durchgeführten Seminartätigkeiten (z. B. Seminarprotokoll) ist binnen 14 Tagen nach dem Seminar an das Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten zu senden.