Studierende können laut § 78 Universitätsgesetz 2002 folgende Leistungen als Prüfungen für ihr Studium anerkennen lassen:
Vorraussetzung für die Anerkennung ist, dass
ACHTUNG STEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase): Bitte beachten Sie, dass anerkannte (Nicht-STEOP-)Prüfungen bei noch nicht vollständig absolvierter STEOP zu den vorgezogenen ECTS-Anrechnungspunkten dazuzählen!
Allgemeine Anerkennungen dienen der Anerkennung von Prüfungen bzw. Leistungen
Diese Leistungen können für eine bestimmte im Studium vorgesehene Leistung anerkannt werden.
Willst du im Rahmen deines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren, musst du vorher eine Vorausbescheid auf Anerkennung des beabsichtigte Leistungen stellen.
Praxisbezogene Arbeit ist im Informatik- und SEM-Bachelor mit bis zu 3 ECTS als Freifach anrechenbar. Eine Woche Vollzeit-Arbeit entspricht dabei 1,5 ECTS. Wenn du also z.B. 40h/Woche arbeitest, brauchst du von der Firma eine Bestätigung über 2 Wochen, bei 20h/Woche über 4 Wochen usw. Diese Bestätigung sowie eine Begründung (z.B. "Warum ist das Praktikum relevant?") musst du an das Dekanat (deansoffice.csbmenoSpam@tugraz.at) senden.
Bei sonstigen Fragen zu Annerkennungen, könnt ihr hier auf der Seite des Dekanats Näheres finden.