Es gibt im Prinzip nur einen Studienplan für das Doktoratsstudium an der TU Graz, welcher für alle gültig ist. Es gibt aber das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften (Dr. techn.) sowie das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.). Beide Studienpläne sind allerdings bis auf den Titel, mit dem man abschließt, wortident.
Die aktuellen Curricula findest du in TUGrazOnline bzw. auf unserer Linkliste. Welchem Curriculum du aktuell unterstellt bist, findest du ebenfalls in TUGrazOnline unter Mein Studium.
Jeder PhD wird je nach seinem Forschungs- und Aufgabengebiet einer Doctoral School zugeordnet. Während für alle PhDs auf der TU derselbe Studienplan gilt, gibt es für jede Docotoral School eigene Statuten. In diesen können zusätzliche Regelungen beispielsweise bezüglich eigener Lehrveranstaltungen der Doctoral School oder der Publikationspraxis festgeschrieben sein. Die verfügbaren Doctoral Schools findest du auf der TU-Website bzw. auf unserer Linkliste.
Prinzipiell natürlich ja. Das wichtigste ist es aber, einen Betreuer/eine Betreuerin für deine Dissertation an der TU Graz zu finden, der/die deinem Dissertationsvorhaben zustimmt. Weiter kann es sein, dass du einige Prüfungen nachholen musst, wenn dein vorangegangenes Studium nicht ganz auf den Vorraussetzungen des Doktoratsstudiums entspricht. AnsprechpartnerInnen sind in erster Linie der Betreuer/die Betreuerin, und in der Folge der Studiendekan/die Studiendekanin.
Vom zuständigen Bundesministerium gibt es eine Reihe von Verordnungen, welche die Zulassung von FH-AbsolventInnen zum Doktorat regeln:
Die Zulassung zum Doktoratsstdium ist teils ohne Auflagen sowie für einige FH-Studiengänge unter der Auflage zusätzlicher Lehrveranstaltungen möglich, welche das Doktorat um zwei Semester auf vier Jahre verlängern. Seht euch dazu am besten die genannten Verordnungen an. Sollte sich euer FH-Studiengang in keiner der Aufzählungen finden, dann obliegt es im Grunde dem Studiendekan/der Studiendekanin, über die Zulassung zu entscheiden.
In der Ausbildungsvereinbarung, welche bei der Inskription abgegeben wird, musst du einen Betreuer/eine Betreuerin angeben, d.h. du benötigst gleich zu Studienanfang die Zusage eines Habilitierten/einer Habilitierten an der TU Graz, dass er/sie dich betreut. An sich sieht das Uinversitätsgesetz vor, dass jeder/jede, der/die die im Studienplan festgelegten Voraussetzungen erfüllt, auch studieren darf,und die Uni für einen Betreuer sorgen muss. Die Praxis ist an der TU Graz jedoch eine andrere.
Der Statusbericht muss jährlich von allen PhDs beim Dekanat eingereicht werden. Dies wird aber von den Dekanaten zur Zeit unterschiedlich gehandhabt, allgemeine Regeln gibt es zur Zeit keine. In der Regel hat der Bericht den Umfang einer A4-Seite und muss jedenfalls vom Betreuer/von der Betreuerin abgesegnet werden. Der Bericht soll Auskunft über die erreichten Fortschritte des vergangen Jahres geben. Anführen sollte man auch Publikationen, Auslandsaufenthalte, Konferenzteilnahmen, Summer Schools, etc.
Den Statusbericht musst du jedenfalls schreiben, und dein Betreuer/deine Betreuerin muss ihn auch absegnen. Gibt es Gründe für geringen Fortschritt, sind diese anzuführen. Wegen dieser Sache wird dir jedenfalls niemand einen Strick drehen.
Ein Großteil der DoktorandInnen an der TU Graz steht auch in einem Dienstverhältnis mit dieser, das heißt sie oder er werden über das Budget der TU oder über Drittmittel bezahlt. Auf der Suche nach der Finanzierung für seine Dissertation gibt es aber auch einige Stipendien. Einen guten Überblick zu Stipendien bietet die zentrale Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung (https://grants.at/). Außerdem gibt es auch von der TU Graz Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel das Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten, mit dem Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt werden können.
JedeR DoktorandIn muss dem Studienplan zufolge 8 Semesterwochenstunden fachspezifische Basisfächer absolvieren. Diese Lehrveranstaltungen müssen im Vorhinein mit dem Betreuer vereinbart werden. Eine entsprechende Liste muss zu Beginn des Studiums beim Studiendekan eingereicht werden, der diese dann genehmigt. Prinzipiell kann der Studiendekan auch externe Lehrgänge, Summer Schools, oder Vergleichbares anrechnen. Wir empfehlen unbedingt eine Vorabklärung über die Anrechnung beim Studiendekan.
Dieses Seminar soll den DoktorandInnen den wissenschafltichen Usus näherbringen. Die genaue Abhaltung ist von Doctoral School zu Doctoral School unterscheidlich geregelt. In einigen ist eine Anrechnung anderer Seminare (z.B. der TU Internen Weiterbildung) möglich, in anderen ist das ausgeschlossen! Informationen darüber gibt der Studiendekan oder das Koordinationsteam der jeweiligen DocSchool.
Zumindest einmal im Laufe des Doktoratsstudiums soll im Rahmen des Dissertantenseminars (oft auch DocDays genannt) der Doctoral School Auskunft über die Arbeit gegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass ein möglich verständlicher Vortrag gegeben wird, der allen Teilnehmern der Doctoral School gerecht wird.
In vielen Doctoral Schools sind Softskills ein Teil des Studienplans. Wie möchten euch auf folgende Institutionen aufmerksam machen, welche außerhalb der Mauern der TU solche Kurse anbieten:
Achtet bitte aber jedenfalls auf die Handhabung der Anrechung in euer Doctoral School, zuständig ist hierfür der Studiendekan. In manchen DocSchools werden zum Beispiel keine Sprachkurse angerechnet!
Generell gilt: Wenn ein neuer Studienplan in Kraft tritt, haben alle, die dem auslaufenden Studienplan unterstellt sind, noch die Mindeststudiendauer plus ein zusätzliches Jahr Zeit, ihr Studium im auslaufenden Plan zu beenden. Wurden dir zu Beginn deines Studiums ergänzende Lehrveranstaltungen vorgeschrieben (weil du z.B. ein FH-Studium abgeschlossen hast), dann verlängert sich diese Frist um die Semesteranzahl, die dir zusätzlich vorgeschrieben wurde. Ein freiwilliges Umsteigen ist natürlich jederzeit möglich.
Grundsätzlich werden diese Kriterien vom jeweiligen Dekanat bestimmt. Sicher ist, dass zwei gebundene Exemplare der Dissertation abgegeben werden müssen, sowie dass eine eidesstattliche Erklärung inkludiert sein muss, die bezeugt, dass die Doktorarbeit selbst verfasst worden ist.
Das ist in den einzelnen Doctoral Schools sehr unterschiedlich geregelt. Mehr Informationen findest du in den entsprechenden Statuten deiner DocSchool. Generell geregelt ist nur, dass es sowohl einen Vortrag des Dissertanten/der Dissertantin gibt, als auch einen Prüfungsteil. Es gibt dabei einen Vorsitzenden des Prüfungssenat, sowie zwei PrüferInnen.
Vor allem die langen Einreichfristen sind zu beachten! Diese beträgt ca. 2 Monate. Das heißt diese Zeitspanne vor dem Prüfungstermin muss die Arbeit beim Dekanat eingereicht werden.
Die Lehrveranstaltungen des curricularen Anteils werden zu einem Prüfungsfach zusammengefasst. Die Note hierfür wird als Mittelwert aus den Einzelnoten der Lehrveranstaltungen gewichtet mit der Stundenanzahl der Lehrveranstaltungen berechnet. Die Gesamtnote für das Doktoratsstudiums ergibt sich dann aus den Noten für die Dissertation, das Rigorosum und den curricularen Anteil, wobei alle drei Teile positiv bewertet werden müssen. Eine Auszeichnung erhält man, wenn mindestens 50 % mit „sehr gut“ beurteilt wurden und keine der drei Noten schlechter als „gut“ ist.
Für an der TU angestellte DoktorandInnen sind folgende Dinge zu beachten: Generell kann man zwischen zwei Arten der Anstellung unterscheiden; den global finanzierten (direkt von der TU bezahlt) und den Projektmitarbeitern (von Drittmitteln/Projekten bezahlt). Beide Gruppen haben jedoch die TU Graz als Arbeitgeber. Bei Dienstantritt wird als ein Vertrag mit der TU Graz unterzeichnet. Dieser ist zu 99,9% befristet. Die Dauer des Vertrages, die Bezahlung und weitere Punkte können jedoch stark variieren. Es empfiehlt sich, den Vertrag genau durchzulesen und gegebenenfalls auch (nach) zu verhandeln.
Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter der TU Graz werden durch den Betriebsrat für wissenschaftliches Personal (BRwiss) vertreten. Durch die teils sehr unterschiedlichen Verträge ist es ratsam, den Betriebsrat diesbezüglich zu konsultieren.
Während global beschäftigte Mitarbeiter vertraglich verpflichtet sind Lehre in einem gewissen Ausmaß abzuhalten, sind Projektmitarbeiter dafür eigentlich nicht vorgesehen. Sollen Projektmitarbeiter Lehre machen, so müssten diese von der TU zusätzlich entlohnt werden.
Da wissenschaftliche Tätigkeiten oft sehr viel Zeit benötigen, kann es leicht zu einer Anhäufung an Überstunden kommen. Wer jedoch versucht, diese in Form von Zeitausgleich gutgeschrieben zu bekommen, kann sein blaues Wunder erleben. Mehrleistungen während der Dissertation werden oft unter dem Begriff „wissenschaftliches Eigeninteresse“ geführt. Dies führt dazu, dass kein Anspruch auf ZA bzw. mehr Geld besteht. Es empfiehlt sich mit dem Institutsleiter/der Institutsleiterin das Gespräch zu suchen und zu versuchen eine für beide Seiten passende Vereinbarung zu treffen.
TU Graz Mentoring bietet fakultätsübergreifend die Gelegenheit zum aktiven Austausch mit einer/einem erfahrenen Wissenschafter/in, die bzw. der bereits umfangreiches Wissen und zahlreiche Erkenntnisse an der TU Graz gesammelt hat. Die Mentorin bzw. der Mentor gibt praktische Tipps, vermittelt informelle Regeln und gibt persönliches Wissen sowie selbst erworbene Erfahrungen weiter. TU Graz Mentoring wendet sich an das gesamte wissenschaftliche Personal und somit auch an der TU Graz beschäftigte Dissertantinnen und Dissertanten. Nähere Informationen gibt es in TU4U.
In deiner Doctoral School sind das die studentischen Mitglieder des Koordinationsteams. Für den Studienplan ist die StV Doktorat zuständig, besser bekannt als PhD Union ;)
Die Curriculakomission für Doktoratsstudien und Universitätslehrgänge.
Das Koordinationsteam der jeweiligen Doctoral School.
Der Studiendekan, der deiner Doctoral School zugeordnet ist.