Wahl/Selbst kandidieren/Aufgaben
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Ich bin gewählt - was nun?

Vorab einmal, Gratulation! Die Benachrichtigung über das Zukommen deines Mandates erfolgt per Brief. Weiters wird danach, wieder per Brief, zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen, bei der die Positionen wie Vorsitz und Stellvertreter bestimmt werden. Zusätzlich zu dem untenstehenden kommen immer noch die jeweiligen Satzungen der Hochschulen.

Was muss ich als StV MandatarIn machen?

Als StV MandatarIn vertritt man die Studierenden der StV zugeordneten Studienrichtungen. Darunter versteht sich, passenden Studierende in diverse Gremien oder Ausschüsse zu entsenden (Curricularkomission, Berufungskomissionen, etc) sowie die Studierenden bei Problemen beim Studium vor der Universität zu vertreten und zu unterstützen. Dazu kommt noch die Beratungstätigkeit wo auch die Tutorien dazugehören, um den Erstsemestrigen den Studieneinstieg zu erleichtern. Jede StV verfügt zusätzlich über ein Budget über das entschieden wird.

Was muss ich als HV MandatarIn machen?

Du hast ein Stimmrecht bei den HV Sitzungen, kannst Anträge einbringen und hast Einsicht in die Arbeit des Vorsitzteams. Weiters kannst du dich in den verschiedenen Ausschüssen aufstellen lassen. Konkrete Pflichten gehen aber damit nicht einher, außer natürlich, dass du dein Mandat gewissenhaft und pflichtbewusst führst.

Was muss ich als BV MandatarIn machen?

Die Aufgaben sind ähnlich wie auf der HV-Ebene, nur eine Stufe höher angesiedelt. Der Kontakt erfolgt nun zu Ministerium und andere hohe offizielle Stellen oder zu anderen Hochschulvertretungen.

Aufgaben laut HSG

Die Aufgaben laut HSG 2014 der verschiedenen Organe findest du hier.

Unter folgenden Paragrafen:

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
§ 4. Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
§ 11. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
§ 12. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
§ 17. Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften

Studienvertretungen
 § 20. Aufgaben der Studienvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften