Wahl der Studienvertretungen

Die Studienvertretung vertritt die Interessen der Studierenden der jeweils zugehörigen Studienrichtung(en) und setzt sich, je nach Anzahl der zu vertretenden Studierenden, aus drei bzw. fünf Personen zusammen. Diese Studierenden kannst du direkt als einzelne Personen wählen. Du hast dabei die Möglichkeit, am Stimmzettel maximal so vielen Personen deine Stimme zu geben, wie es Mandate für deine Studienvertretung gibt. Bei einer Studienvertretung mit drei Mandaten kannst du also beispielsweise bis zu drei KandidatInnen wählen.

Wer sich in deiner Studienvertretung zur Wahl stellt und wieviele Mandate im Rahmen der Wahl zu vergeben sind, erfährst du auf der jeweiligen Unterseite.