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Allgemein

Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen bezüglich der Anerkennung von Prüfungen und anderen Leistungen zusammengefasst.

Anerkennungsgegenstand

Anerkennbar sind:

  • positiv absolvierte Lehrveranstaltung (LV)
  • wissenschaftliche Tätigkeit
  • Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts
  • fachbezogenes (Firmen)praktikum

Diese werden nachfolgend als Anerkennungsgegenstand bezeichnet.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Anrechnungsgegeständen sind im TU4U zu finden.

Ziel der Anerkennung

Als Ziel der Anerkennung werden nachfolgend diejenigen LV's im Elektrotechnik-Toningenieur BSc-/MSc-Curriculum bezeichnet, für die die Anerkennung des Anerkennungsgegenstandes erfolgen soll.


Voraussetzungen

Damit ein Anerkennungsgegenstand anerkannt werden kann, müssen je nach Art des Anerkennungsgegenstands unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein, die im Zuge des Anerkennungsverfahrens vom studienrechtlichen Organ geprüft werden:

Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen und wissenschaftliche Tätigkeit:

  • Die anzurechnende Leistung muss mit der im Curriculum vorgesehenen gleichwertig sein
  • Der Umfang an ECTS-Anrechnungspunkten muss gleich sein oder darf nur geringfügig abweichen
    • Anmerkung: Liegt der Umfang an ECTS-Anrechnungspunkten des Anerkennungsgegenstands über dem Umfang an ECTS-Anrechnungspunkten des Ziels der Anerkennung, wird die überschüssige Differenz an ECTS-Anrechnungspunkten im Rahmen eines Freifachs angerechnet. 
  • Es darf kein Fall von Prüfungstourismus vorliegen

Lehrveranstaltungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten:

  • Vorausbescheid (siehe Anerkennung von Auslandsaufenthalten)

Ablauf

Positiv absolvierte Lehrveranstaltung

  1. Anerkennungsgegenstand im Online-System der Universität, von der das Ziel der Anerkennung laut Elektrotechnik-Toningenieur BSc-/MSc-Curriculum angeboten wird, erfassen:
    • "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge"
    • Menü "Aktionen" , "Neue Anerkennung"
    • Typ: "Allgemeine Anerkennung"
    • Studium, Bildungseinrichtung und Datum auswählen
    • Menü "Auswahl", "Positionen"
    • Menü "Aktionen" , "neue Position"
    • "anzuerkennende Lehrveanstaltung": Anerkennungsgegenstand eingeben
    • "wird anerkannt für": Ziel der Anerkennung eingeben
    • Menü "Aktionen" , "Alle Positionen bestätigen"
  2. Anerkennungsdruckliste ausdrucken und Zeugnisse über die Anerkennungsgegenstände beilegen
  3. Dokumente persönlich zur fachlichen Überprüfung einreichen: 
  4. Genehmigte "Liste der beantragten Anerkennungen" im Studiendekanat der Stammuniversität einreichen: 
    • TU Graz: Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Inffeldgasse 18, 8010 Graz
      • Bachelor-Studierende: Robert Binder, Raum HSEG038
      • Master-Studierende: Astrid Brodtrager, Raum HSEG040
    • KUG: Lisa Pogatetz, Brandhofgasse 18/Zi. 3, 8010 Graz

Der schriftliche Anerkennungsbescheid wird per Post zugesandt.

Der detaillierte Ablauf der Anerkennung von positiv absolvierten Lehrveranstaltungen kann diesem Dokument entnommen werden.


Anerkennung von fachbezogenen (Firmen)praktika

Je nach Praktikumsinhalt wird nach drei verschiedenen Bildungseinrichtungen unterschieden, die bei der Erfassung im Online-System anzugeben sind:

  • Außeruniversitäre künstlerische Tätigkeit
  • Außeruniversitäre wissenschaftliche Tätigkeit
  • Außeruniversitäres technisches Praktikum

Die Anerkennung von fachbezogenen (Firmen)praktika ist im Elektrotechnik-Toningenieur BSc-/MSc-Curriculum gemäß §13 (2) geregelt und erfolgt als Freifach (Ziel der Anerkennung):

  1. Anerkennungsgegenstand im Online-System der Stammuniversität erfassen:
    • "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge"
    • Menü "Aktionen" , "Neue Anerkennung
    • Typ: "Allgemeine Anerkennung (Sonstiges: Gutschrift lt. Studienplan etc)"
    • Bildungseinrichtung: Je nach Praktikumsinhalt (siehe oben)
    • Studium und Datum auswählen
    • Menü "Auswahl", "Positionen"
    • Menü "Aktionen" , "neue Position"
    • "anzuerkennende Lehrveranstaltung"
    • Bezeichnung: "Praktikum bei [Einrichtung, bei der das Praktikum absolviert wurde]"
    • Wochenstunden: Arbeitszeit/Woche
    • ECTS-Credits: 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte/Woche bei Vollbeschäftigung (mind. 38,5 h/Woche)
    • Originalnote: "mit Erfolg teilgenommen"
    • Lehrveranstaltungsart: "Übung"
    • "frei definierbare Leistung": Haken setzen bei "Freifach", andere Parameter wie oben beschrieben ausfüllen
    • Beurteilung: "E mit Erfolg teilgenommen"
    • Menü "Aktionen" , "Alle Positionen bestätigen"
  2. Anerkennungsdruckliste ausdrucken und Arbeitszeugnis beilegen
  3. Dokumente persönlich zur fachlichen Überprüfung einreichen: 
  4. Genehmigte "Liste der beantragten Anerkennungen" im Studiendekanat der Stammuniversität einreichen: 
    • TU Graz: Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Inffeldgasse 18, 8010 Graz
      • Bachelor-Studierende: Robert Binder, Raum HSEG038
      • Master-Studierende: Astrid Brodtrager, Raum HSEG040
    • KUG: Lisa Pogatetz, Brandhofgasse 18/Zi. 3, 8010 Graz

Der schriftliche Anerkennungsbescheid wird per Post zugesandt.

Der detaillierte Ablauf der Anerkennung von fachbezogenen (Firmen)praktika kann diesem Dokument entnommen werden.


Anerkennung von Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts

Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland folgen einem veränderten Ablauf:

  1. Antrag und Ausstellung eines Vorausbescheides vor dem Auslandsaufenthalt
  2. Prüfung der inhaltlichen Einhaltung der Im Vorausbescheid festgelegten Leistungen
  3. Eventuell Aktualisierung des Vorausbescheids hinsichtlich tatsächlich im Ausland absolvierter Leistungen

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Leistungen im Rahmen eines Auflandsaufenthalts können diesem Dokument entnommen werden.


Anerkennung von Leistungen aus dem Studium "Information and Computer Engineering"

Bei Inskription in das Studium Information and Computer Engineering (z.B. aufgrund nicht erfolgreicher Absolvierung der Zulassungsprüfung Elektrotechnik-Toningenieur) werden die Leistungen aus diesem Studium beim Einreichen für den BSc-Abschluss automatisch anerkannt. Eine separate Anerkennung ist nicht nötig, es sei denn die Leistungen werden für den Nachweis des Studienfortschritts (z.B. für Stipendien, soziale Leistungen wie Studienbeihilfe, etc.) benötigt.