Wahl/Wo, Wann, Wie wählen?/Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen

Vielleicht fragst du dich, ob du das Recht hast zu wählen und wen du wählen darfst.

Um wählen zu dürfen, musst du für ein gültiges Studium an der TU Graz inskribiert sein. Falls du ein Kooperationsstudium studierst, findest du hier genauere Informationen.

 

Achtung: Die Frist, mit der du inskribiert sein musst um wahlberechtigt zu sein, ist nicht die offizielle Nachfrist für die Inskription des Studiums! Um im Wählerverzeichnis aufzuscheinen, musst du bis spätestens 7 Wochen vor dem 1. Wahltag deinen Studienbeitrag einzahlen.

 

 

Stichtag für Wahlberechtigung
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Für die Wahlberechtigt muss die Fortsetzungsmeldung des Studiums bis zum 21.03.2023 erfolgen!